Bis zu 33 % Förderung bei der Anschaffung neuer Elektro-Stapler
Staatliche Förderung für E-Stapler überarbeitet
Berücksichtigt werden neu anzuschaffende Elektrostapler als Ersatzinvestitionen für Elektro- und Verbrenner-Modelle.
Für kleine und kleinste Unternehmen gibt es das Förderprogramm BAFA Modul 6.
Hier wird die Anschaffung eines Elektrostaplers pauschal mit 33% gefördert. Voraussetzung ist, dass ein fossil betriebenes Gerät im Gegenzug verschrottet oder verkauft wird.
Beim alternativen Modul 4 ist die Voraussetzung eine Energieeinsparung von mindestens 15 %, die durch die neue Investition im Vergleich zum Ist-Zustand erreicht werden muss.
Unternehmen | Förderhöhe* |
---|---|
Kleine und kleinste Unternehmen: Mitarbeiter < 50 Jahresumsatz ≤ 10 Mio. € Bilanzsumme ≤ 10 Mio. € |
33% der förderfähigen Investitionskosten (BAFA Modul 6) |
Kleine Unternehmen: Mitarbeiter < 50, Jahresumsatz ≤ 10 Mio. €, Bilanzsumme ≤ 10 Mio. € |
15 % der förderfähigen Investitionskosten (BAFA Modul 4) |
Mittlere Unternehmen: Mitarbeiter < 250 Jahresumsatz ≤ 50 Mio. € Bilanzsumme ≤ 43 Mio. € |
10 % der förderfähigen Investitionskosten (BAFA Modul 4) |
Für weitere Fragen kontaktieren Sie uns direkt - Wir sind immer für Sie da:
Fon: 0 7221 / 9826-0
*Für die Richtigkeit der Angaben übernehmen wir keine Gewähr